Wenn eine Feuerwehrfrau oder ein Feuerwehrmann die Altersgrenze für den aktiven Dienst erreicht hat, wird sie/er in die Ehrenabteilung überstellt. Diese Altersgrenze ist durch das BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz) geregelt und liegt aktuell bei 67 Jahren, also dem üblichen Renteneintrittsalter. Zusätzlich kann jeder ab dem 60sten Lebensjahr die Überstellung auch vorab beantragen.
Nach vielen Jahren der ehrenamtlichen Arbeit in der Bad Honnefer Wehr wird den Kameraden so die Möglichkeit gegeben, trotz „Ruhestand“ ein geschätztes Mitglied unserer Wehr zu bleiben und die jahrelange Kameradschaft weiter zu pflegen. Der Kontakt zu den aktiven Einheiten bleibt bestehen. Erfahrung kann immer noch weitergegeben werden, vielleicht aber auch nur Geschichten aus den guten alten Zeiten.
Auf dem Bild von Links:
H. Schwippert †, H.-G. Haas, H. Spitzley †, L. Wetzl, H. Dix
Ohne Bild:
W. Bechtold, H.-H. Breutigam, A. Höhler, A. Haller †